PBPSA Nutzungsbedingungen

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Während die Verwendung von PB-1 in Nordamerika nicht verboten ist, haben der PB-1-Hersteller LyondellBasell und die Hersteller von PB-1-Rohrleitungssystemen angesichts des Ergebnisses des US-Gerichtsverfahrens gegen Shell und seine Mitangeklagten die Entscheidung getroffen , PB-1 wird nicht in Pipeline-Anwendungen verkauft, die für den Einsatz in Nordamerika vorgesehen sind.

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Bei der Verwendung der Abkürzung PBPSA in dieser Webseite bezieht sich diese Abkürzung auf den Polybutene Piping Systems Association (Verband für Polybuten-Rohrleitungssysteme), ein Verein mit Sitz in c/o FREI Connect, Radgasse 3, 8005 Zürich, Schweiz.

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